Die drei Pflegestufen
Möchte jemand Leistungen aus seiner Pflegepflichtversicherung erhalten, muss er einen Antrag bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung einreichen. Privat Krankenversicherte bei der jeweiligen Gesellschaft. Im Anschluss wird ein Gutachter (bei gesetzlich Versicherten vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung bzw. bei privat Versicherten von der Firma Medicproof) den Grad der Pflegebedürftigkeit überprüfen. Durch einen häuslichen Besuch wird sich der Gutachter ein Bild darüber machen, inwiefern Geldleistungen gewährt können.
Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit erfolgt die Zuteilung in eine Pflegestufe. (0 bis III) In Pflegestufe 0 können jedoch derzeit nur Demenzkranke auf eine kleine Leistung hoffen. Aber auch bei Einstufung in I, II oder III (äußerst selten) reichen die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung schon lange nicht mehr aus. Die Differenzbeträge müssen die Pflichtversicherten aus dem eigenen Geldbeutel bezahlen.
Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit erfolgt die Zuteilung in eine Pflegestufe. (0 bis III) In Pflegestufe 0 können jedoch derzeit nur Demenzkranke auf eine kleine Leistung hoffen. Aber auch bei Einstufung in I, II oder III (äußerst selten) reichen die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung schon lange nicht mehr aus. Die Differenzbeträge müssen die Pflichtversicherten aus dem eigenen Geldbeutel bezahlen.
westmitt - 31. Aug, 22:27
